Arbeitsrecht

Durch das Arbeitsrecht bzw. auch durch den Arbeitsrecht werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. 

Zum einen gibt es das kollektive Arbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betriebsrat und Gewerkschaften auf der einen Seite und zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite regelt. Zum anderen gibt es das Individualarbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmer und Arbeitgebern regelt. 

Dabei stellen vorallem Gesetze, Tarifverträge, Einzelarbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen die gesetzliche Grundlage dar. Insb. in den §§ 611 ff. BGB, BUrlG, TzBfG, ArbSchG, BetrVG, TVG und in dem KSchG ist das Arbeitsrecht gesetzlich geregelt.

Neben den gesetzlichen Vorschriften stellt aber vorallem der Arbeitsvertrag die Grundlage des Arbeitsverhältnisses dar. Dieser kann formfrei und mündlich zwischen den Parteien geschlossen werden. Die schriftliche Form aufgrund von Beweisgründen ist jedoch empfehlenswert. 

Aus diesem Arbeitsvertrag ergeben sich dann wiederrum die Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber lassen sich daraus die Lohnzahlungs-, Beschäftigungs- und Fürsorgepflichten ableiten. Die Arbeits- und Treuepflicht des Arbeitnehmers ergibt sich wiederrum aus § 242 BGB. 

Einen besonderen Schutz genießt der Arbeitnehmer aufgrund der besonderen Abhängigkeit vom Arbeitgeber. Dieser Schutz wird aber durch weitere Vorschriften ausgeführt. 

In folgenden Bereichen kann es im Arbeitsrecht zu Problemkonstellationen kommen: 

  • Abfindung
  • Aushebungsvertrag
  • Betriebsrat
  • Datenschutz
  • Kündigung/ Kündigungsschutz
  • Krankheit
  • Lohnstreitigkeiten
  • Urlaubsanspruch

Diese Seite sollen Ihnen das Arbeitsrecht in seinen Grundlagen darstellen und mögliche, aus der Verletzung von Pflichten der Parteien resultierende Ansprüche darlegen.